Gewährleistung und Garantie

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Ab dem 27. September 2026 gelten neue EU-Vorgaben zur Information von Verbraucher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Händler sind verpflichtet, einen harmonisierten EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung bereitzustellen. Dieser weist unter anderem auf das mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistungsrecht hin.

Zusätzlich wird die GARAN-Kennzeichnung eingeführt. Diese ist bei bestimmten freiwilligen gewerblichen Haltbarkeitsgarantien des Herstellers zu verwenden und informiert Verbraucher über das Bestehen und die Dauer einer solchen Garantie. Die neuen Vorgaben sollen für eine einheitliche und transparente Information der Verbraucher in der gesamten EU sorgen.

Gewährleistunghinweis anzeigen

Der Gewährleistungshinweis ist eine Information für Verbraucher über ihr gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Es ist der einheitliche EU-Gewährleistungshinweis verpflichtend bereitzustellen. Er muss unverändert übernommen werden, weshalb keine Styling-Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Der Gewährleistungshinweis wird automatisch in der Bestellbestätigung mitgesendet und in der Kasse vor Abschluss des Kaufs als stylebarer Link angezeigt. Um den Anforderungen der EU-Richtlinien zu entsprechen, sollte der Link gut sichtbar und eindeutig erkennbar gestaltet werden.

Der Hinweis kann in den Rechtstexten auch deaktiviert werden. Dies wird jedoch nur für Händler empfohlen, die keine Lieferungen in die EU anbieten und somit nicht von den entsprechenden EU-Vorgaben betroffen sind.

EU-Garantiehinweis anzeigen

Die GARAN-Kennzeichnung informiert Verbraucher über das Bestehen einer freiwilligen gewerblichen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Sie dient dazu, Garantieangebote innerhalb der EU einheitlich und transparent kenntlich zu machen und muss bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verwendet werden.

Das GARAN-Label wird automatisch von Smarda erstellt und bei den entsprechenden Produkten angezeigt, sobald die erforderlichen Garantieinformationen in der Produktansicht im Adminbereich hinterlegt wurden.

Das Label wird als Bild in der Produkt-Bildergalerie sowie in der Artikelliste der Kasse angezeigt. Zusätzlich wird es in der Bestellbestätigung mitgesendet. Sind mehrere Produkte mit einer Garantie versehen, wird das jeweilige GARAN-Label individuell pro Produkt mitgeschickt.

 

In der Herstelleransicht kannst du die Herstellergarantie einstellen. Produkte von diesem Hersteller übernehmen automatisch die allgemeine Garantie-Laufzeit und können individuell überschrieben werden.

Wenn die Herstellergarantie die folgenden Anforderungen erfüllt, sind zugeteilte Produkte zur Anzeige des entsprechenden Hinweises berechtigt:

  • mehr als zwei Jahre Laufzeit
  • kostenlos
  • bezogen auf das gesamte Produkt
Hinweis

Ein Produkt kann auch bei berechtigter Herstellergarantie nur dann ein GARAN-Label anzeigen, wenn im Produkt eine Modellbezeichnung hinterlegt ist.

Im Produkt kann man Herstellergarantie individuell an- und ausschalten. Sie übernehmen grundsätzlich die eingestellte allgemeine Herstellergarantie und können bei Bedarf mit einer individuellen Laufzeit versehen werden.

Um das Label zu generieren, muss eine Modellbezeichnung vorhanden sein. Damit ist die Modellnummer des Herstellers gemeint, nicht der Produkttitel. Falls diese Bezeichnung zu lang ist, wird sie automatisch am Label abgekürzt.

Erfüllt das Produkt alle Anforderungen, siehst du einen Hinweis, dass ein EU-Garantielabel angezeigt wird.